Gebrauchtwagenkauf: Jeder Schaden muss dargelegt werden

DAfEin Schaden an einem gebrauchten Kraftfahrzeug, der über einen Bagatellschaden hinausgeht, muss auf jeden Fall dem Käufer angezeigt werden. Selbst wenn inzwischen eine fachgerechte Reparatur stattgefunden hat, ist er, juristisch gesehen, nicht frei von Sachmängeln.

Im vorliegenden Fall hatte der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Berlin außer Kraft gesetzt, indem es klarstellte, dass ein Schaden, dessen Behebung über ein Fünftel des Kaufpreises des Autos veranschlagt, kein Bagatellschaden mehr ist. Die Käuferin durfte deshalb den Kaufpreis zurückverlangen, da sie nicht ausreichend vor dem Kauf über den Schaden informiert worden war.

Weitere Informationen: Der AutoFuchs

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Martin Pritzkow
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Gebrauchtwagenkauf: Jeder Schaden muss dargelegt werden wurde am 03.09.10 um 09:25 in Allgemeines veröffentlicht.
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