Markenname als Suchwort erlaubt
Schaltet man eine Anzeige bei einer Internet-Suchmaschine, ist es erlaubt, den Namen des Wettbewerbers als Schlüsselwort einzugeben.
Diese Entscheidung traf der Bundesgerichtshof (Bundesgerichtshof, 22.1.2009, Aktenzeichen: I ZR 30/07), denn laut ihm bestehe keine Verwechslungsgefahr sondern das Ziel, potenzielle Käufer möglichst zielgenau zu erreichen und somit Streuverluste zu vermeiden.
Weitere Informationen: <a href=http://www.erfolgspassage.com/product_info.php/info/p342_Suchmaschinenoptimierung-mit-der-Top10-Checkliste–Download-.html>Suchmaschinenoptimierung mit der Top10-Checkliste</a>
BusinessLetter
Martin Pritzkow
Fontanestraße 7
76356 Weingarten
07244-722090
http://www.akbuchvertrieb.de
business letter hat insgesamt 490 Pressemeldung(en) im Pressefach.
Die Pressepassage distanziert sich ausdrücklich vom Inhalt dieser Pressemeldung. Die Meldung gibt nicht die Meinung von unserer Pressepassage wieder und somit ist die Pressepassage nicht für die Richtigkeit des Inhalts haftbar, sondern der Urheber der Pressemeldung. Sollte die obige Pressemeldung Rechte jeglicher Art verletzen, bitte kurze Email schicken, wir löschen diese Meldung dann unverzüglich.














