Werbung am Auto: Gesetzliche Fallstricke
Ein Auto als Werbeträger ist mit Umsicht oder mit einer expliziten Genehmigung der Stadt abzustellen. Wenn Sie nämlich ein mit Reklame beschriftetes Fahrzeug zu lange an einem werblich günstigen Standort parken, überwiegt der Einsatz als Werbefläche gegenüber dem als Transportmittel.
Baurechtlich gesehen findet hier deshalb Außenwerbung statt. Sehen die Behörden diesen Umstand gegeben, dann ist ein Ordnungsgeld fällig. Auch Abmahnungen von Mitbewerbern sind denkbar.
Weitere Informationen: Der AutoFuchs
BusinessLetter
Martin Pritzkow
Fontanestraße 7
76356 Weingarten
07244-722090
http://www.akbuchvertrieb.de
business letter hat insgesamt 520 Pressemeldung(en) im Pressefach.
Die Pressepassage distanziert sich ausdrücklich vom Inhalt dieser Pressemeldung. Die Meldung gibt nicht die Meinung von unserer Pressepassage wieder und somit ist die Pressepassage nicht für die Richtigkeit des Inhalts haftbar, sondern der Urheber der Pressemeldung. Sollte die obige Pressemeldung Rechte jeglicher Art verletzen, bitte kurze Email schicken, wir löschen diese Meldung dann unverzüglich.














