Werbung auf Pkw fällt unter Werbungskosten
Eine effektive Werbemaßnahme ist das Beschriften eines Pkw mit dem Firmenlogo oder einem Slogan. Nur die Finanzämter taten sich schwer, die Kosten für die Autobeschriftung als Werbungskosten anzuerkennen.
Nach einem Urteil von Finanzrichtern müssen sie dies aber tun, denn auch die Juristen sehen die Maßnahmen im Zusammenhang mit dieser Form der Werbung (Umlackierung des Pkw oder Schriften erstellen und Bekleben des Wagens) als Werbekosten an. Das gilt auch dann, wenn der Firmenwagen neu angeschafft wurde. (Finanzgericht München, AZ: 1 K 5521/04
Weitere Informationen: Psycho-dynamische Erfolgswerbung
BusinessLetter
Martin Pritzkow
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